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Europa: Mehrjahreshaushalt und Wiederaufbau

Bild: © Tumisu auf Pixabay

Der EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 muss unter historisch einmaligen Umständen erarbeitet werden. Nach dem Austritt Großbritanniens gibt es weniger Nettozahler. Dazu verlangen die gewaltigen wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Krise einen groß angelegten Wiederaufbauplan. Die EU-Kommission ist von den EU-Staats- und Regierungschefs mit einem neuen Vorschlag beauftragt worden. Umstritten ist, welche Balance zwischen Kredithilfen und Zuschüssen gefunden werden soll und welche Art von Zweckbindung dabei notwendig ist.

Alle Beteiligten müssen jetzt Solidarität und Verantwortungsbewusstsein zeigen. Forschung und Entwicklung sowie der Außengrenzschutz sollten dabei Schwerpunkte im EU-Haushalt sein, um Europa insgesamt zu stärken. Die Herkulesaufgabe ist aber der Wiederaufbaufonds.

Entscheidend für den Erfolg des Wiederaufbaufonds ist es, dass die Prinzipien des EU-Haushalts gelten und wir europäisch entscheiden, wofür die Mittel verwendet werden. Deshalb wäre der Artikel 122 des Lissabon-Vertrags, bei dem lediglich die Mitgliedstaaten zuständig wären, nicht der richtige Weg. Darüber gibt es breiten Konsens im Europaparlament. Europa muss gestärkt werden, und das geschieht am besten dadurch, dass wir europäisch und gemeinsam über die Kriterien entscheiden.

 

Link zur Pressemitteilung: Langfristiger EU-Haushalt: Parlament will Notfallplan für 2021: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20200512IPR78918/langfristiger-eu-haushalt-parlament-will-notfallplan-fur-2021

Link zu weiteren Informationen: Covid-19-Konjunkturfonds muss Teil des langfristigen EU-Haushalts sein: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/eu-antwort-auf-das-coronavirus/20200506STO78507/covid-19-konjunkturfonds-muss-teil-des-langfristigen-haushalts-sein

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