Aktuell

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch

Bild von Pixabay: © Here and now, unfortunately, ends my journey on Pixabay.

Die Covid-19-Pandemie hat in den vergangenen Monaten zu einem entsetzlichen Anstieg von sexuellem Missbrauch von Kindern geführt. Die Bekämpfung dieser Verbrechen, sowohl online als auch in der realen Welt, hat für die CDU/CSU oberste Priorität. Umso inakzeptabler sind die Argumente der Grünen-Fraktion im Europaparlament, die vor „Denunziationsmaschinen“ im Internet warnten und die Verordnung ernsthaft als „Todesstoß“ für das digitale Briefgeheimnis bezeichneten. Für CDU und CSU gilt: Datenschutz darf nicht dem Täterschutz dienen.

Die am Dienstag verabschiedete Verordnung sieht vorübergehende Ausnahmen von Datenschutz-Vorschriften der ePrivacy-Verordnung vor. Online-Plattformen dürfen weiterhin automatisiert nach Material von sexuellem Kindesmissbrauch suchen. Das Europaparlament verabschiedete eine entsprechende Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie, die es Facebook, Google und Co. erlaubt, private Nachrichten legal nach entsprechendem Bildmaterial zu scannen. Zudem werden die Plattformen über Instrumente verfügen, mit denen sie Täter identifizieren können, die Kinder in Online-Chats auf Missbrauch vorbereiten.

Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass diese Ausnahmen dringend notwendig sind. So ist seit Inkrafttreten der ePrivacy-Richtlinie am 21. Dezember 2020 die Zahl der freiwilligen Meldungen von Material von sexuellem Kindesmissbrauch um 46 Prozent gesunken, während vorher pro Jahr rund 100.000 neu produzierte Videos gemeldet worden waren.

Die nun beschlossene Regelung wird für drei Jahre gelten. Sie soll durch einen langfristigen Rahmen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet ersetzt werden, einschließlich der obligatorischen Aufdeckung und Meldung durch die Diensteanbieter, die nach dem Sommer erwartet wird. Internet-Serviceprovider sind in Europa zum weltweit größten Anbieter von Material über sexuellen Kindesmissbrauch geworden.

Ich begrüße es, dass Online-Plattformen auch weiterhin in der Lage sind, sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Das freiwillige Scannen kann dank der Trilog-Einigung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.


Link zur Pressemitteilung: Neue Vorschriften gegen Missbrauch von Kindern im Internet verabschiedet: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210701IPR07503/neue-vorschriften-gegen-missbrauch-von-kindern-im-internet-verabschiedet

Link zum Video und zu weiteren Informationen: Parlament billigt Regelung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20210701STO07548/parlament-billigt-regelung-zur-bekampfung-von-kindesmissbrauch-im-internet

Link zu weiteren Informationen von Europol zum Thema Kindesmissbrauch im Internet (auf Englisch): Child Sexual Exploitation: https://www.europol.europa.eu/crime-areas-and-trends/crime-areas/child-sexual-exploitation

 

Zurück