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Fakten zur Impfstoffstrategie

Bild: © DoroT Schenk auf Pixabay

Die EU hat - Sachstand 11.02.2021 - gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bereits knapp 2,3 Mrd. Impfstoffdosen für die rund 450 Mio. EU-Bürgerinnen und Bürger von sechs Herstellern gesichert (mehr als das Doppelte der benötigten Menge). Zugelassen wurden davon bereits die Impfstoffe von Moderna, BioNTech/Pfizer und AstraZeneca. Darüber hinaus verhandelt die Europäische Kommission derzeit mit dem US-Hersteller Novavax. Dadurch könnten die EU-Mitgliedstaaten 100 Millionen Dosen, mit der Option auf weitere 100 Millionen Dosen, kaufen. Daneben wurden die Sondierungsgespräche mit Valneva über 60 Mio. Impfdosen abgeschlossen.

Insgesamt werden im ersten Quartal 100 Mio. Dosen an die Mitgliedstaaten geliefert: 18 Mio. Dosen wurden bereits ausgeliefert, 33 Mio. Dosen sollen im Februar und 55 Mio. Dosen sollen im März ausgeliefert werden. Im zweiten Quartal sollen weitere 300 Mio. Dosen geliefert werden.

Eine gemeinsame Beschaffung ermöglicht - durch die gestärkte Verhandlungsposition gegenüber den Pharmaunternehmen - viele Vorteile für den Verbraucher wie niedrigere Preise, schnellere Lieferfristen und ein besseres Haftungsregime.

Die Europäische Impfstoffstrategie vom Juni 2020, die von allen Mitgliedstaaten und allen wesentlichen Fraktionen im Europäischen Parlament mitgetragen wird, verteilt die Risiken breit und setzt nicht alles nur auf einen Kandidaten. Die Kommission hat drei Impfstoffe mit der modernen mRNA-Technologie bestellt (BioNTech, Curevac, Moderna), aber auch zwei Impfstoffe mit der zwar auch noch sehr neuen, aber bereits besser erprobten Vektortechnologie (AstraZeneca und Johnson&Johnson) und darüber hinaus noch einen Impfstoff, der auf der etwas traditionelleren proteinbasierten Technologie ruht (Sanofi). Daneben liegen der Strategie weitere Kriterien wie Massenproduktion sowie Haftungs- und Logistikfragen (zum Beispiel sicherer Vertrieb, extrem niedrige Lagertemperatur und Kühlketten) zugrunde.


Ablauf der gemeinsamen Bestellungen

Bei den Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Kraftakt. Dabei nahm ein europäisches Verhandlungsteam der Europäischen Kommission gemeinsam mit Vertretern unter anderem der Bundesregierung bereits im Juni die Verhandlungen mit den Kandidaten auf Grundlage der Impfstoffstrategie auf. Zu diesem Zeitpunkt war die Wirksamkeit und der Erfolg aller Impfstoffkandidaten objektiv nicht ersichtlich.

Das Verhandlungsteam orientiert sich dabei - neben der Impfstoffstrategie - auch an dem Interesse der Mitgliedstaaten, die sich im sogenannten Lenkungsausschuss koordinieren. Der Lenkungsausschuss mit den Vertretern aller Mitgliedstaaten bestimmt über das Impfstoffportfolio und die Mengen. Die Mitgliedstaaten wurden somit schon früh in den Verhandlungen gefragt, welche Menge von welchem Impfstoff sie bestellen wollten. Im Sommer zeigte sich noch ein geringes Interesse hinsichtlich der neuen mRNA-Technologie.

Nach Vertragsabschluss und Lieferung werden die Impfstoffe dann nach einem auf der Bevölkerungszahl beruhenden Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Änderungen beispielsweise durch das nicht Abrufen eines Landes gewisser Dosen sind natürlich möglich.


Impfstoffengpass am Anfang

Die Entwicklung eines Impfstoffes innerhalb von weniger als 12 Monaten ist ein großer Erfolg. Die Probleme beim Fortschritt der Impfungen liegen nicht bei den Bestellungen, sondern bei der Produktion. Darüber hinaus werden die Lieferungen durch nationale Exporteinschränkungen stark erschwert. Durch den Defence Production Act (DPA) in den USA wird es beispielsweise Herstellern schwer bis praktisch unmöglich gemacht, den fertigen Impfstoff auszuliefern. Es war immer klar, dass mit Erteilung einer Zulassung noch nicht sofort genügend Impfstoff für alle vorhanden sein wird. Daher ist es wichtig, die Risikogruppen zuerst zu impfen und die Produktionskapazitäten schnellstmöglich auszubauen. Die EU hat insgesamt 2,7 Mrd. Euro in die Produktionskapazitäten investiert. Aus logistischen Gründen können nicht alle Mengen gleichzeitig verabreicht werden.


Leitlinien für Impfnachweise (Impfzertifikate)

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben vereinbart, einen interoperablen Standard-Impfnachweis auszuarbeiten. Zu diesem Zweck haben die EU-Mitgliedstaaten Ende Januar gemeinsame Leitlinien darüber angenommen, welche Informationen auf Nachweisen enthalten sein sollen. Dieser Nachweis dient zunächst ausschließlich für medizinische Zwecke. Weitere Debatten über die Verwendung können erst nach Klärung der offenen laufenden medizinischen und rechtlichen Fragen - wie zum Beispiel nach der Übertragbarkeit des Virus durch Geimpfte - geführt werden.


Link zu weiteren Informationen der Europäischen Kommission: Sichere Corona-Impfstoffe für die Menschen in Europa: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans_de

Link zum Europäischen Rat: COVID-19 - Forschung und Impfstoffe: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/covid-19-research-and-vaccines/

Link zur Europäischen Arzneimittel-Agentur: Treatments and vaccines for COVID-19 (auf Englisch): https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines-covid-19

Link zur Weltgesundheitsorganisation: COVID-19 vaccines (auf Englisch): https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines

 

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