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Gesetz über digitale Dienste (DSA)

Bild: © justynafaliszek auf Pixabay.

Ende 2020 hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge für ein Gesetz über digitale Dienste (auf Englisch „Digital Services Act“, kurz DSA) sowie für ein Gesetz über digitale Märkte (auf Englisch „Digital Markets Act“, kurz DMA) vorgestellt. Ziel beider Gesetze ist es einerseits, ein sicheres Online-Umfeld für die Nutzer zu schaffen (DSA). Andererseits sollen unfaire Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen auf den digitalen Märkten eingedämmt werden (DMA). Bereits im Dezember 2021 hatte das Plenum seine Position zum DMA festgelegt. Der Vorschlag für den DSA reformiert nun Teile der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Am Donnerstag verabschiedete das Europaparlament seine Position zum DSA, welcher eine strengere Regulierung von Online-Plattformen vorsieht. Beide Dossiers sollen unter französischer Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden.

Das Internet soll für Nutzer in Europa sicherer werden. Ob illegale Bilder, gefälschte Produkte oder verbotene Dienstleistungen – Plattformen müssen demnächst derartige Inhalte unverzüglich von ihren Portalen entfernen. Der "Wilde Westen" im Digitalbereich, wo die Großen ihre eigenen Regeln schaffen, ist damit vorbei. Was offline illegal ist, soll damit künftig auch online verboten sein.

Als CDU/CSU haben wir uns dafür eingesetzt, dass Online-Marktplätze mehr tun müssen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten beim Online-Shopping zu schützen. Kunden müssen auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen können. Im Falle von Schwierigkeiten muss ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Hier wird das im DSA eingebettete „Kenne deinen Geschäftskunden“-Prinzip helfen, denn dadurch werden die Online-Marktplätze verpflichtet, die Händler zurückzuverfolgen. Mit der Umsetzung des DSA sollen auch Praktiken zur Manipulation von Verbrauchern verboten werden. Die Nutzer großer Online-Plattformen wie Amazon, Apple, Google und Facebook sollen mehr Einfluss darüber bekommen, welche Werbeanzeigen ihnen angezeigt werden. Zielgerichtete Werbung muss den Datenschutzvorschriften und Transparenzverpflichtungen unterliegen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der E-Privacy-Verordnung haben wir bereits heute ein umfassendes Regelwerk zum Umgang mit zielgerichteter Werbung geschaffen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen künftig Bußgelder von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes.


Link zur Pressemitteilung: Gesetz über digitale Dienste – mehr Sicherheit dank Regeln für Online-Plattformen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220114IPR21017/gesetz-uber-digitale-dienste-mehr-sicherheit-dank-regeln-fur-online-plattformen

Link zur Pressemitteilung vom 15.12.2021: Gesetz über digitale Dienste – mehr Verbrauchersicherheit, strengere Regeln für Plattformen: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20211210IPR19209/digitale-dienste-mehr-verbrauchersicherheit-strengere-regeln-fur-plattformen

Link zu weiteren Informationen und Dokumenten auf Englisch: DSA – Verfahrensschritte: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2020/0361(COD)

 

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