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Neufassung der Führerschein-Gesetzgebung
Bild: Die Flaggen der 27 Mitgliedstaaten wehen vor dem Europäischen Parlament in
Straßburg. © European Union 2025 - Source: EP / Denis Lomme.
Am Dienstag wurde die Neufassung der EU-Führerscheingesetzgebung vom Europäischen Parlament bestätigt. Bereits im Frühjahr hatten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die Reform verständigt.
Deutschlands Vorzeigeprojekt macht Schule. Mit der Neufassung der EU-Führerschein-Gesetzgebung wird unter anderem das begleitete Fahren europaweit eingeführt. Damit werden nun endlich auch für Fahranfänger Grenzen, die in der Realität nicht mehr existieren, abgebaut. Eine echte Erleichterung – gerade für die Menschen in den Grenzregionen. Als CDU/CSU-Gruppe haben wir uns seit Jahren dafür eingesetzt. Auch für Berufskraftfahrer wird begleitetes Fahren freiwillig möglich sein, was zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen und ein wichtiger Baustein für die Bewältigung des Fachkräftemangels im Verkehrswesen werden kann.
Bei der Führerscheinreform haben Pragmatismus und Vertrauen in die Eigenverantwortung jedes Einzelnen über Bevormundung und unnötige Bürokratie gesiegt. Jeder einzelne Mitgliedstaat darf weiterhin selbst entscheiden, ob er medizinische Test bei Führerscheinerwerb oder –Erneuerung vorschreibt. Somit konnten die heftig umstrittenen, verpflichtenden Gesundheitstests für ältere Autofahrer abgewendet werden.
Gleichzeitig werden die Regelungen für den Führerscheinentzug angemessen harmonisiert. Wer im EU-Ausland durch einen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß auffällt, der ist auch zuhause eine Gefahr für den Verkehr und kann den Führerschein verlieren. Dass in diesen besonders gefährlichen Fällen die gegenseitige Anerkennung des Führerscheinentzugs nicht längst möglich war, war angesichts des grenzenlosen Verkehrs in Europa nicht vermittelbar. Mit dem neuen EU-Regelwerk lassen sich schwere Verkehrssünder effektiv aus dem Verkehr ziehen und den Verkehr für alle anderen sicherer machen. Dies gilt allerdings nur für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss oder Verkehrsunfälle mit Todesfolgen. Deutsche Urlauber, die aus Versehen ein paar Stundenkilometer zu schnell fahren, müssen sich wegen der neuen Regeln keine Sorgen machen.
Link zur Pressemitteilung: Mehr Verkehrssicherheit durch modernisierte EU-Fahrvorschriften: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251016IPR30947/mehr-verkehrssicherheit-durch-modernisierte-eu-fahrvorschriften
Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Gieseke/Ferber – Endlich einheitliche und vernünftige Führerscheinregeln in ganz Europa: https://www.cducsu.eu/artikel/giesekeferber-endlich-einheitliche-und-vernuenftige-fuehrerscheinregeln-ganz-europa
Link zu weiteren Informationen des Europäischen Parlaments auf Englisch (PDF zum Download): Briefing – Revision of the Driving Licence Directive: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/749788/EPRS_BRI(2023)749788_EN.pdf
Link zu weiteren Informationen des Europäischen Parlaments auf Englisch (PDF zum Download): Briefing – Road safety: Rules on EU-wide driving disqualifications for major traffic offences: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/749797/EPRS_BRI(2023)749797_EN.pdf