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Statement Lins (CDU) zu Ausnahmen GAP Stillegungsverpflichtungen /VÖ im Amtsblatt

Die Europäische Kommission hat heute im Amtsblatt die Möglichkeit der Ausnahmen der Stilllegungsverpflichtungen innerhalb der GAP für das Antragsjahr 2024 offiziell veröffentlicht. Dazu erklärt Norbert Lins (CDU), Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments:

 

"Unser monatelanger Druck auf die Europäische Kommission zahlt sich nun endlich aus. Dies ist ein sehr gutes Signal für die europäische Landwirtschaft. Aber wiederum musste die Kommission dies nun eigenständig durchdrücken, weil es im Rat keine Mehrheit für die Vereinfachungen gab. Während die Vorschläge einigen wichtigen Mitgliedstaaten sogar nicht weit genug gingen, war der Bundeslandwirtschaftsminister einmal mehr der einzige der Minister der großen EU-Agrarflächenstaaten, der sich enthielt. Mal wieder verspricht er in Deutschland Vereinfachungen und tritt in Brüssel auf die Bremse. Jetzt muss er Farbe bekennen und diese Vereinfachungen in Deutschland auch zeitnah und fristgerecht umsetzen. Wenn der elsässische Landwirt die Ausnahmen durchführen kann, sein badischer Nachbar aber nicht darf, muss sich das der Bundeslandwirtschaftsminister ans Bein binden.

Ein Wermutstropfen bleibt: Leider gilt die Ausnahme nur für das laufende Jahr 2024. Für die Jahre 2025-2027 fordere ich von der Europäischen Kommission ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, um den Basisrechtsakt zur Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechend abzuändern. Gerade im Hinblick auf die Ernährungssicherheit infolge des Ukrainekriegs und das Einkommen der europäischen Landwirtinnen und Landwirte brauchen wir die Aussetzung bis zum Ende der Förderperiode 2027. Denn Planungssicherheit für die Landwirtschaft geht über das Jahr 2024 hinaus."

 

Hintergrund:

Der Vorschlag der Kommission folgt Forderungen, welche die EVP seit Monaten in Richtung Europäischer Kommission angebracht hatte und auch mehrere große Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Landwirtschaftsrates geäußert hatten.

Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was so viel wie "gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen" bedeutet. GLÖZ-Standard 8 schreibt unter anderem vor, dass ein Mindestanteil der Ackerfläche auf nichtproduktive Flächen oder Merkmale entfallen muss. Mit der heutigen Entscheidung bietet die Kommission allen Landwirtinnen und Landwirten in der EU die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung befreit zu werden und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten.

 

Rechtstext der Durchführungsverordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400587

 

Weitere Informationen:

Büro Norbert Lins MdEP: +32 228 45819

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